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lG, Bernhard
 
Vorrangig wird hier die polit. Gemeinde vorangestellt, um eine selbständige Gemeinde von einem Ortsteil/Stadtteil abzugrenzen. Manchmal sind auch Zusätze wie zB NÖ erforderlich, da es die Gemeinde Buchbach als Ortsteile mehrfach in NÖ, Bayern und Thüringen gibt. P.S.: Solltest Du bei der Orgelweihe mit Cl.K. bzw. Cl.S. gespielt haben, könnten wir uns kennen.
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